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Änderung des Bebauungsplanes „Pegnitz Nord I“ 

Änderung des Bebauungsplanes „Pegnitz Nord I“ mit dem Deckblatt Nr. 2;

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Pegnitz Nord I“

Bisheriger Verfahrensverlauf

Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat in der Sitzung vom 21.01.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Pegnitz Nord I“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung wurde am 06.02.2026 im Amtsblatt der Stadt Pegnitz (Ausgabe 273) bekannt gemacht.

Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB konnte sich die Öffentlichkeit von 06.02.2026 bis einschließlich 09.03.2026 zur Planung äußern. Hierzu wurden keine Äußerungen in Form von Stellungnahmen vorgetragen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplans „Pegnitz Nord I“ wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird keine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ferner wird vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB ab-gesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die geplante Ausweisung des Plangebietes als „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Bildung“ entspricht nicht den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Stadt Pegnitz. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.

Am 17.06.2026 hat der Stadtrat den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Pegnitz Nord I“ inklusive der Begründung und den zugehörigen Anlagen (Anlage 1 Naturschutzfachliche Stellungnahme mit Schwerpunkt Artenschutz; Anlage 2 Hydraulische Nachweise für ein Fließgewässer Fichtenohe Pegnitz; Anlage 3 Kampfmitteltechnische Stellungnahme zur Luftbildauswertung; Anlage 4 Baugrunduntersuchung und Gutachten Hochschule für den öffentlichen Dienst; Anlage 5 HföD in Pegnitz, Gutachten zur verkehrlichen Erschließung; Anlage 6 Entwässerungskonzept Hochschule für den öffentlichen Dienst; Anlage 7 Brandschutznachweise; Anlage 8 Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm; Anlage 9 Erschütterungstechnische Untersuchungen zum Schienenverkehr; Anlage 10 Schalltechnische Untersuchungen zum einwirkenden Gewerbe- und Sportlärm) in der Fassung vom 01.06.2026 gebilligt.

Weiter hat der Stadtrat beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Im Rahmen der ersten Stufe der Bayerischen Heimatstrategie wird der Fachbereich Rechtspflege der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD), welcher für die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in den Fachrichtungen Rechtspflege und Justizvollzug zuständig ist, von Starnberg nach Pegnitz verlagert. Zur Ansiedlung der HföD Fachbereich Rechtspflege hat die Stadt Pegnitz mit Kaufvertrag vom 27.03.2023 die Grundstücke des ehemaligen „K+P und PEP-Areal“ an den Freistaat Bayern verkauft.

Die zukünftige Nutzung der Hochschule für den öffentlichen Dienst (HföD) beinhaltet eine Verwaltung, einen Lehrsaalbereich, sowie eine Mensa und zwei Wohngebäude für Studenten mit einer entsprechenden Freianlagenplanung. Im Bereich der geplanten Bebauung besteht der Bebauungsplan „Pegnitz Nord I“ (rechtskräftig seit 29.05.1991), welcher für das Plangebiet ein Sonstiges Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum“ vorsieht. Zur Schaffung von Baurecht für den Neubau der Hochschule für den öffentlichen Dienst (HföD) ist die 2. Änderung des Bebauungsplans „Pegnitz Nord I“ mit der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Bildung“ notwendig.

Geltungsbereich

Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 1,9 ha und befindet sich westlich des Bahnhofs der Stadt Pegnitz und umfasst dabei folgende Flurstücke, jeweils Gemarkung Pegnitz: 330, 330/1 (teilweise), 1385, 1385/2, 1386/1, 1387/1, 1377 (teilweise)

Abb. 1: Übersicht der Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans (Kataster mit Luftbild: Bayerische Vermessungsverwaltung)

 

Abb. 2: Auszug aus dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Pegnitz Nord I“ (i.d.F. vom 01.06.2026)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Pegnitz Nord I“, einschließlich der dazugehörigen Begründung sowie der Anlagen (Anlage 1 Naturschutzfachliche Stellungnahme mit Schwerpunkt Artenschutz; Anlage 2 Hydraulische Nachweise für ein Fließgewässer Fichtenohe-Pegnitz; Anlage 3 Kampfmitteltechnische Stellungnahme zur Luftbildauswertung; Anlage 4 Baugrunduntersuchung und Gutachten Hochschule für den öffentlichen Dienst; Anlage 5 HföD in Pegnitz, Gutachten zur verkehrlichen Erschließung; Anlage 6 Entwässerungskonzept Hochschule für den öffentlichen Dienst; Anlage 7 Brandschutznachweise; Anlage 8 Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm; Anlage 9 Erschütterungstechnische Untersuchungen zum Schienenverkehr; Anlage 10 Schalltechnische Untersuchungen zum einwirkenden Gewerbe- und Sportlärm) liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen in der Zeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026 öffentlich aus.

Diese können auf der Internetseite der Stadt Pegnitz unter folgender Adresse https://www.pegnitz.de/ und zusätzlich wie folgt eingesehen werden: wählen Sie bitte den Link https://www.pegnitz.de/stadtentwicklung/bauen-wohnen/bauleitplanverfahren.html

Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Bauamt der Stadt Pegnitz, Anschrift: Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E6, während der allgemeinen Dienststunden (Montag-Freitag von 8-12 Uhr, Montag und Donnerstag von 14-16.30 Uhr, Dienstag von 14-16 Uhr und nach Vereinbarung) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen elektronisch via E-Mail (manfred.kohl@stadt-pegnitz.de) abgegeben werden. Zusätzlich kann bei Bedarf die Stellungnahme während der Auslegungsfrist auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Pegnitz Nord I“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Pegnitz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Pegnitz Nord I“ nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pegnitz, 18.06.2026

Wolfgang Nierhoff

Erster Bürgermeister

 

Auslegungsunterlagen für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Pegnitz Nord I“ (Hochschule für den öffentlichen Dienst)

Bebauungsplan-Planteil mit textlichen Festsetzungen

Anlage 1 Naturschutzfachliche Stellungnahme mit Schwerpunkt Artenschutz 

Anlage 2 Hydraulische Nachweise für ein Fließgewässer Fichtenohe-Pegnitz 

Anlage 3 Kampfmitteltechnische Stellungnahme zur Luftbildauswertung

Anlage 4 Baugrunduntersuchung und Gutachten Hochschule für den öffentlichen Dienst

Anlage 5  HföD in Pegnitz, Gutachten zur verkehrlichen Erschließung

Anlage 6  Entwässerungskonzept Hochschule für den öffentlichen Dienst 

Anlage 7  Brandschutznachweise

Anlage 8 Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm

Anlage 9 Erschütterungstechnische Untersuchungen zum Schienenverkehr 

Anlage 10 Schalltechnische Untersuchungen zum einwirkenden Gewerbe- und Sportlärm 

Begründung zum Bebauungsplan

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO