Kommunale Wärmeplanung
Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Denn rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Gas und knapp jeder vierte mit Heizöl. Fernwärme macht aktuell rund 14 Prozent aus, jedoch wird diese bisher ebenfalls überwiegend aus fossilen Brennstoffen gewonnen.
Aus diesem Grund wurde durch die Bundesregierung am 20.12.2023 das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ beschlossen.
Das Gesetz verpflichtet Kommunen zur systematischen, flächendeckenden Wärmeplanung, um die Wärmeversorgung bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten.
Die Wärmeplanung stellt ein mögliches Zielszenario für eine nachhaltige Wärmetransformation dar. Sie kann aber keine Garantie für die Realisierung geben und stellt keine rechtlich bindende Ausbauplanung dar. Für die Umsetzung muss als nächster Schritt eine finanzielle Betrachtung und weitere Detailplanung erfolgen.