Bauleitplanverfahren
Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Deckblatt Nr. 19 und Aufstellung des Bebauungsplans „Lückenschluss Am Arzberg“;
Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lückenschluss Am Arzberg Süd“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 03.02.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Nach der erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit hat der Stadtrat Pegnitz in seiner Sitzung am 17.12.2025 der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pegnitz mit dem Deckblatt Nr. 19 mit Begründung in der Fassung vom 03.11.2025 zugestimmt und den Entwurf des Bebauungsplanes „Lückenschluss Am Arzberg“ mit Begründung in der Fassung vom 03.11.2025 gebilligt.
In Vollzug von § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung durchzuführen. Ferner sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Lückenschluss Am Arzberg“ mit Begründung in der Fassung vom 03.11.2025 sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pegnitz mit dem Deckblatt Nr. 19 mit Begründung in der Fassung vom 03.11.2025 wird in der Zeit vom
12.01.2026 bis 12.02.2026
im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben, die Planung einzusehen und über Inhalt, Zweck und Auswirkung Informationen einzuholen, sich dazu zu äußern und sie mit den Planern zu erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Pegnitz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.pegnitz.de veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Pegnitz, 18. Dezember 2025
Wolfgang Nierhoff
Erster Bürgermeister
Dokumente:
Bebauungsplanentwurf Lückenschluss Am Arzberg vom 03.11.2025
Begründung zum Bebauungsplanentwurf Lückenschluss Am Arzberg vom 03.11.2025