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Bauleitplanverfahren

Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat in seiner Sitzung am 09.09.2026 die Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz Troschenreuth auf Fl.Nr. 488/1“, umfassend die Fl.Nr. 488/1, Gemarkung Troschenreuth, mit Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

 

Lageplan

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6, während der allgemeinen Dienststunden bzw. auf der Internetseite der Stadt Pegnitz unter www.pegnitz.de eingesehen werden.

Pegnitz, 14.09.2026

W. Nierhoff

Erster Bürgermeister

Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat in der Sitzung am 09.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Hainbronn/Biesselberg-West“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.09.2026 gebilligt.

In Vollzug von § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung durchzuführen. Ferner ist der Bebauungsplan öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nrn. 436, 437, 439, 440, 441, jeweils Gemarkung Hainbronn, mit einer Gesamtfläche von ca. 1,85 ha. Er befindet sich im Südwesten des Ortsteils Hainbronn am Nordhang des Biesselbergs.

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos):

Lageplan

Die externe Ausgleichsfläche 1 umfasst eine 0,25 ha große Teilfläche der Fl. Nr. 203, Gemarkung Hainbronn, und befindet sich ca. 1,0 km in nordwestlicher Richtung.

Die externe Ausgleichsfläche 2 umfasst eine 0,01 ha große Teilfläche der Fl.Nr. 843, Gemarkung Buchau, und befindet sich ca. 3,2 km in nordwestlicher Richtung.

Beide Flächen stammen aus dem Ökokonto des Wirtschaftsbandes A9 Fränkische Schweiz e.V. und wurden bereits hergestellt.

 

Der Entwurf ist einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit vom 05.10.2026 bis einschließlich 05.11.2026 über die Homepage der Stadt Pegnitz unter www.pegnitz.de sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.htmveröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Stadt Pegnitz (Hauptstraße 37, Zimmer E6, 91257 Pegnitz) während der Öffnungszeiten (Montag-Freitag von 8-12 Uhr, Montag und Donnerstag 14-16.30 Uhr und Dienstag 14-16 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch via E-Mail (manfred.kohl@stadt-pegnitz.de) übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich in Textform in der Stadtverwaltung abgegeben werden oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (schlagwortartige Charakterisierung bzw. Zusammenfassung in thematische Blöcke, mögliche Orientierung an Liste der Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB): 

Informationstabelle

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

  • Grünordnungsplan (in Bebauungsplan integriert) sowie Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes
  • Artenschutz-Fachbeitrag zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Hainbronn/Biesselberg-West" in Pegnitz des Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V. vom 04.08.2026
  • Geotechnischer Bericht Baugrunduntersuchungen zur Erschließung Baugebiet „Hainbronn/Biesselberg-West“ von gabex engineers, Bayreuth, vom 21.05.2026
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Begründung mit Umweltbericht

Bebauungsplan

Artenschutz-Fachbeitrag

Geotechnischer Bericht Baugrunduntersuchungen

Beschlussvorlage

 

Pegnitz, 14.09.2026

Wolfgang Nierhoff

Erster Bürgermeister

Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat am 09.09.2026 die Änderung des Bebauungsplanes „Zipser Berg Erweiterung“ in der Fassung vom 18.03.1996, zuletzt geändert am 07.11.1996, beschlossen.

Der Überarbeitung mit dem Deckblatt Nr. 6 mit Begründung in der Fassung vom 19.08.2026 wurde zugestimmt.

Mit dem Deckblatt Nr. 6 wird der Geltungsbereich der Parzelle 7b geändert.

In Vollzug von § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung durchzuführen. Ferner ist die Änderung des Bebauungsplanes öffentlich auszulegen. (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Die Änderung des Bebauungsplanes „Zipser Berg Erweiterung“ mit dem Deckblatt Nr. 6 mit Begründung in der Fassung vom 19.08.2026 wird gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in der Zeit vom

05.10.2026 bis 06.11.2026 

im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

 

Lageplan

Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben, die Planung einzusehen und über Inhalt, Zweck und Auswirkung Informationen einzuholen, sich dazu zu äußern und sie mit den Planern zu erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.pegnitz.de veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bebauungsplan "Zipser Berg/Erweiterung" Deckblatt Nr. 6

Pegnitz, 14.09.2026

Wolfgang Nierhoff

Erster Bürgermeister