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Bauleitplanverfahren

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die P3 Logistic Parks GmbH, Frankfurt am Main, beabsichtigt zusammen mit der Stadt Pegnitz einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan der Stadt Pegnitz als gewerbliche Baufläche dargestellt. 

Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat in der Sitzung vom 15.05.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbepark P3“ beschlossen. Der Beschluss wurde am 05.07.2024 im Blickpunkt Pegnitz (Ausgabe 254) bekannt gemacht.

Der Titel des Bebauungsplanverfahrens wurde zwischenzeitlich auf 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" geändert. Ebenfalls wurde der Geltungsbereich geringfügig gegenüber dem Aufstellungsbeschluss angepasst.

Anlass der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung „Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3“ ist die Schaffung der baurechtlichen Grundlagen für die Planung multifunktionaler Mehrzweckhallen mit Büro- und Gewerbeflächen in variablen Größen für unterschiedliche Betriebsarten wie z.B. Lagerhaltung und Logistik, Produktion und Fertigung, Montage- und Verpackungsarbeiten, Werkstattbetrieb und Servicezentrum.

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 stattgefunden. Am 01.10.2025 hat der Stadtrat die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen sowie den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" in der Fassung vom 23.09.2025 gebilligt. Weiter wurde die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1698/2, 1698/3, 1704, 1705 sowie die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1702, 1704/1 und 1705/5 – jeweils Gemarkung Hainbronn.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch den Flurweg Fl.Nr. 2847
  • im Westen / Südwesten durch die landwirtschaftlichen Flächen Fl.Nrn. 1703 und 1699 sowie einen Wirtschaftsweg (hier Flurnrn. 1702, 1704/1 und 1705/5)
  • im Osten / Südosten durch den Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet (hier Flurnrn. 1706, 1706/3, 1705/5, 1702, 1697/7, 1671/1, 1697/6 und 1698)
     

Abb. 1: Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs (Flurstücke im Geltungsbereich schwarz, an den Geltungsbereich angrenzende Flurstücke rot)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3", einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Anlagen (Umweltbericht, Betriebsbeschreibung, Schallschutzgutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Lichtkonzept Halle Nord und Lichtkonzept Halle Süd) liegen nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen in der Zeit vom 07.10.2025 bis einschließlich 07.11.2025 öffentlich aus.

Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Stadt Pegnitz unter www.pegnitz.de eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6, während der der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen elektronisch via E-Mail (manfred.kohl@stadt-pegnitz.de) abgegeben werden. Zusätzlich kann bei Bedarf die Stellungnahme während der Auslegungsfrist auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Pegnitz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Art der vorhandenen Information und Urheber

Thematischer Bezug

Umweltbericht in der Fassung vom 23.09.2025

Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen. Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter.

Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Auswirkungen. Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter. Abwägung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.

P3 Pegnitz - Vorläufige Betriebsbeschreibung (P3 SPV XXV S.à r.l., 10.06.2025)         Darstellung der Nutzungsabsichten mit zeitlichen und mengenmäßigen Angaben
Schalltechnische Untersuchungen zur Geräuscheinwirkung in die Nachbarschaft (Bericht-Nr. 25-14960-b01; IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, 11.06.2025Beschreibung des Bestandes, der Grundlagen und der Anforderungen; Berechnung der Schallemissionen und -immissionen; Darlegung der Qualität der Prognose; Zusammenfassung; Anlagen zum Gutachten
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Tractebel Hydroprojekt GmbH, 09.09.2025) Beschreibung von Anlass, Grundlage, Vorgehen, Untersuchungsgebiet und bekannten Informationen; Wirkungen des Vorhabens, getrennt nach bau-, anlagen- und betriebsbedingt; Herleitung und Begründung der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität auf Grundlage des Bestandes und der Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie; Gutachterliches Fazit und Anhänge

P3 Pegnitz Halle Nord, Beleuchtungsanlage – Lichtkonzept / Pegnitz Halle Süd, Beleuchtungsanlage – Lichtkonzept (LUXSTREAM, Stand 11.09.2025, Auszug)

Auszug der Lichtkonzepte zur nördlichen und südlichen Halle mit den Zusammenfassungen der Beleuchtung der Nachbargrundstücke, des öffentlichen Straßenraumes und der Außenanlagen; Ansicht 3D-Leuchtdichte und 3D-Falschfarben
Landratsamt Bayreuth – Wasserrecht (Stellungnahme vom 08.08.2025)

Hinweis zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie die Anwendung des § 55 Abs. 2 WHG

Landratsamt Bayreuth – Naturschutz (Stellungnahme vom 08.08.2025)Angaben zur Verzinsung von Ökokontoflächen
Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern (Stellungnahme vom 30.07.2025)

Hinweis auf ggf. vorliegende altbergbauliche Relikte

Wasserwirtschaftsamt Hof
(Stellungnahme vom 07.08.2025)

Hinweis auf Altlasten, den Umgang mit Boden, die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, Entsorgungssicherheit sowie hochwasserangepasste Bauweise
Bayerisches Landesamt für Umwelt (Stellungnahme vom 06.08.2025) 

Hinweis auf verkarstungsfähiges Gestein, welches ein Restrisiko für Geogefahren bietet

Bayerischer Bauernverband (Stellungnahme vom 06.08.2025)Hinweis darauf, dass Niederschlagswasser nicht unkontrolliert auf angrenzende Grundstücke abgeleitet werden darf

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Stadt Pegnitz als auch im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6 ebenfalls öffentlich aus.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pegnitz, 02.10.2025

Wolfgang Nierhoff
Erster Bürgermeister

Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat in seiner Sitzung am 30.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hainbronn/Biesselberg-West“ umfassend die Fl.Nrn. 436, 437, 439, 440 und 441, jeweils Gemarkung Hainbronn, beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

In der Sitzung am 30.07.2025 hat der Stadtrat Pegnitz weiter beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des Erschließungskonzepts des Büros Team 4 vom 01.07.2025 durchzuführen.

 

Hierzu wird das Erschließungskonzept des Büros Team 4 vom 01.07.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

 15.09.2025 bis 15.10.2025

im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben, die Planung einzusehen und über Inhalt, Zweck und Auswirkung Informationen einzuholen, sich dazu zu äußern und sie mit den Planern zu erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 Pegnitz, 18.08.2025

 W. Nierhoff

Erster Bürgermeister

Unterlagen: 

Erschließungskonzept 

Kurzbegründung