Flurneuordnung und Dorferneuerung Körbeldorf
Flurneuordnung und Dorferneuerung Körbeldorf
Stadt Pegnitz, Landkreis Bayreuth
Bekanntmachung über die Weitergabe von Land der Teilnehmergemeinschaft (Masseland) nach §54 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Neuverteilung und Neuordnung der Flächen im Flurbereinigungsverfahren Körbeldorf hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) Land erworben, um den Wünschen der Beteiligten gerecht zu werden und bessere Zusammenlegungsergebnisse erzielen zu können.
Nachdem die Neuordnung des Verfahrens weitestgehend abgeschlossen ist, kann ein Teil des sogenannten TG-Landes weitergegeben („verkauft“) werden. Dieses soll nach pflichtgemäßem Ermessen des Vorstandes der TG in einem Bieterverfahren an interessierte Bewerber verteilt werden.
Der Zweck des Verfahrens Körbeldorfs bleibt dabei vornehmliches Ziel der Masselandvergabe. Hierzu zählen z. B. die Verbesserung der Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe, die Erleichterung der Bewirtschaftung, die Verringerung des Arbeitsaufwandes und die Verbesserung der ökologischen Funktion.
Für folgende Flächen kann ein Angebot abgegeben werden:
| Gemarkung | Flst.Nr. | Fläche ca. qm | Wertverhältnisszahl (WVZ) | Nutzungsart | Mindestgebot |
| Körbeldorf | 1989 | 6.640 | 3.989 | Grünland | 5.200,-- € |
| Körbeldorf | 2074 | 30.200 | 15.110 | Wald | 47.000,-- € |
Sollte das jeweilige Mindestgebot nicht erreicht werden, erfolgt keine Weitergabe des Masselandes.
Neben den unmittelbaren Erwerbskosten sollten auch die evtl. anfallende Grunderwerbsteuer und die zukünftige Grundsteuer bedacht werden.
Es wird empfohlen, sich vor einer Angebotsabgabe die Flächen vor Ort anzuschauen (siehe hierzu nachfolgender Kartenauszug).

Für die Antragsstellung gelten folgende Voraussetzungen:
Der Antrag auf Zuteilung von Masseland muss spätestens am 20.04.2026 bei der Teilnehmergemeinschaft Körbeldorf am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg eingegangen sein (es gilt das Datum des Einlaufstempels). Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Aus dem Antrag müssen folgende Daten eindeutig und unschwer entnommen werden können:
- Der Name und die Anschrift der Antragsstellers.
- Die Bezeichnung der beantragten Flächen lt. obiger Liste (Flst.-Nr.).
- Die Höhe des auf die Einzelfläche bezogenen Gebotes in Euro.
- Ggf. ergänzende Erläuterungen (z. B. zur vorgesehenen Verwendung, eigene angrenzenden Flächen usw.).
Die Voraussetzungen gelten auch für Bewerber die ggf. bereits auf andere Weise ihr Interesse an der Zuteilung von Masseland bekundet haben.
Nach Ablauf der Antragsfrist erfolgt die Vergabe des Masselandes durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft nach festen Regularien, welche per Beschluss vorab festgelegt wurden. Bei ansonsten gleichen Voraussetzungen erfolgt unter Beachtung der vom Vorstand festgelegten Regeln eine Vergabe an den höchstbietenden Antragssteller. Eine zweite Bieterrundem mit Möglichkeit zur Abgabe eines weiteren (höheren) Angebots erfolgt nicht.
Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung von Masseland besteht nicht.
Behörden und Gerichte können bis zur Unanfechtbarkeit der Abfindung auf zugeteiltes Masseland zurückgreifen.
Nähere Auskünfte zu den Flächen und zum Vergabeverfahren können beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft unter der Telefonnummern 0951/837393 eingeholt werden.
Bamberg, den 20.03.2026
Alexander Schmiechen,
Vorsitzender des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Körbeldorf