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Bekanntmachung von Bodenschätzungsarbeiten
 in der Gemarkung Troschenreuth

Das Amt für landwirtschaftliche Sachverständige, Zuständig für die Finanzämter Bayreuth, Kulmbach und Kronach teilt Folgendes mit:

Am 27.10.26 werden Einzelflächen in der Gemarkung Troschenreuth nachgeschätzt. Mit der Durchführung der Außendienstarbeiten sind die amtlich landwirtschaftliche Sachverständige und der vermessungstechnische Beamte des Finanzamts Kulmbach, sowie ehrenamtliche Bodenschätzer beauftragt.

Nach §11 BodSchätzG sind einzelne Bodenflächen nachzuschätzen, deren natürliche Ertragsbedingungen sich wesentlich und nachhaltig verändert haben oder deren Nutzungsart sich nachhaltig geändert hat. Im Rahmen der Nachschätzung werden Flächen ausgeschieden, die nicht mehr zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören. Bisher nicht einer Bodenschätzung unterliegende Flächen, für die sich jetzt eine landwirtschaftliche Nutzung ergibt, werden erfasst. Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschaftskatasters als Grundlage einer zeitnahen Bewertung.

Nach §15 BodSchätzG sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der durch die Bodenschätzungsarbeiten betroffenen Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten.

Die für Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, wie das Bohren mit dem Erdbohrstock und kleinere Aufgrabungen, sind zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.