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Bekanntmachung: Vollzug der Wassergesetze 

Bekanntmachung

Vollzug des Wassergesetzes;

Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Weidlwang in die Pegnitz durch die Stadt Auerbach

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat der Stadt Auerbach die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (§ 15 des Wasserhaushaltsgesetzes) für das im Betreff genannte Vorhaben erteilt.

Eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides und der genehmigten Planunterlagen liegt in der Zeit vom 01.02.2026 bis zum 15.02.2026 im Rathaus in Pegnitz, Zimmer-Nr. E2, während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

 

 Anlagen:

Bescheid gehobene Erlaubnis Weidlwang