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Bekanntmachungen

Für die Wahlen im März 2026 sind verschiedene Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Die dabei einzuhaltenden Termine fallen nicht immer mit den Erscheinungsterminen des „Blickpunkt Pegnitz“ zusammen. Aus diesem Grund erfolgen die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Pegnitz und der Wahlleiterin gemäß § 98 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) ausschließlich durch öffentlichen Anschlag am Neuen Rathaus, Hauptstr. 37, Pegnitz im Schaukasten am Rathauseingang.

Die örtlichen Tageszeitungen werden jeweils rechtzeitig informiert, wann eine Bekanntmachung angeschlagen wird. Weiter wird auch immer die digitale Version der Bekanntmachung auf der städtischen Homepage (www.pegnitz.de) zur Verfügung gestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich in Verbindung setzen.

Einwohnermeldeamt im Alten Rathaus, Hauptstraße 45, zu den

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Montag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Pegnitz, 13.10.2025       

Wolfgang Nierhoff

Erster Bürgermeister

 

Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über:

Familienname, Vorname, Doktorgrade und Anschriften

von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft).

Die davon betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Daten nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten übermitteln.

Pegnitz, 13.10.2025       

Wolfgang Nierhoff

Erster Bürgermeister

Für die Wahlen im März 2026 sind die Mappen mit Unterlagen zur Bewerberaufstellung im Rathaus Zimmer O4 zu den Öffnungszeiten erhältlich. Die Mappen enthalten alle Formblätter und eine Gesetzessammlung zur Kommunalwahl sowie ein Register zur geordneten Abgabe der Unterlagen.

Pegnitz, 10.Oktober 2025

Daniela Körber

Wahlleiterin

Weitere Informationen:

Wahlleiterin Daniela Körber

Tel. 09241 723 20

E-Mail: daniela.koerber@stadt-pegnitz.de