Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pegnitz-WEst Erweiterung 3
1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3“
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauG
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die P3 Logistic Parks GmbH, Frankfurt am Main, hat mit Schreiben vom 03.05.2024 beantragt für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1704, 1704/1, 1705 und Teilfläche 1698, Gemarkung Hainbronn, einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und das erforderliche Bauleitplanverfahren einzuleiten. Die Tadano Faun GmbH als damaliger Grundstückseigentümer hat diesem Antrag zugestimmt.
Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan der Stadt Pegnitz als gewerbliche Fläche dargestellt.
Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat in der Sitzung vom 15.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbepark P3“ beschlossen. Der Beschluss wurde am 05.07.2024 im Blickpunkt Pegnitz (Ausgabe 254) bekannt gemacht.
Der Titel des Bebauungsplanverfahrens wurde zwischenzeitlich auf 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" geändert. Ebenfalls wurde der Geltungsbereich geringfügig gegenüber dem Aufstellungsbeschluss angepasst.
Anlass der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung „Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3“ ist die Schaffung der baurechtlichen Grundlagen für die Planung multifunktionaler Mehrzweckhallen mit Büro- und Gewerbeflächen in variablen Größen für unterschiedliche Betriebsarten wie z.B. Lagerhaltung und Logistik, Produktion und Fertigung, Montage- und Verpackungsarbeiten, Werkstattbetrieb und Servicezentrum.
Am 25.06.2025 hat der Stadtrat den Vorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" in der Fassung vom 25.06.2025 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1698/2, 1698/3, 1704, 1705 sowie die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1702, 1704/1 und 1705/5 – jeweils Gemarkung Hainbronn.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den Flurweg Fl.Nr. 2847
- im Westen / Südwesten durch die landwirtschaftlichen Flächen Fl.Nrn. 1703 und 1699 sowie einen Wirtschaftsweg (hier Flurnrn. 1702, 1704/1 und 1705/5)
- im Osten / Südosten durch den Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet (hier Flurnrn. 1706, 1706/3, 1705/5, 1702, 1697/7, 1671/1, 1697/6 und 1698

Abb. 1: Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs (Flurstücke im Geltungsbereich schwarz, an den Geltungsbereich angrenzende Flurstücke rot)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3", einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Anlagen (Umweltbericht, Betriebsbeschreibung, Schallschutzgutachten) liegen nun gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zusammen in der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 öffentlich aus.
Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Stadt Pegnitz unter www.pegnitz.de eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen elektronisch via E-Mail (manfred.kohl@stadt-pegnitz.de) abgegeben werden. Zusätzlich können bei Bedarf die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Pegnitz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Informationen:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Art der vorhandenen Information und Urheber | Thematischer Bezug |
Umweltbericht in der Fassung vom 25.06.2025 | Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen. Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter. Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Auswirkungen. Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter. Abwägung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. |
P3 Pegnitz - Vorläufige Betriebsbeschreibung (P3 SPV XXV S.à r.l., 10.06.2025) | Darstellung der Nutzungsabsichten mit zeitlichen und mengenmäßigen Angaben |
Schalltechnische Untersuchungen zur Geräuscheinwirkung in die Nachbarschaft (Bericht-Nr. 25-14960-b01; IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, 11.06.2025) | Beschreibung des Bestandes, der Grundlagen und der Anforderungen; Berechnung der Schallemissionen und -immissionen; Qualität der Prognose; Zusammenfassung; Anlagen zum Gutachten |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Stadt Pegnitz als auch im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6 ebenfalls öffentlich aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Pegnitz, 26.06.2025
Wolfgang Nierhoff
Erster Bürgermeister
Unterlagen:
Bebauungsplan - Planteil mit Festsetzungen