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Abwassergebührenbescheid

Ich habe jetzt eine Grundgebühr. Muss ich jetzt nochmal für den Zähler bezahlen?

Nein! Die Grundgebühr wurde eingeführt um den Fixkostenanteil für die Bereitstellung der Abwasserentsorgung und für die Abrechnung zu decken.

Im Gemeindegebiet gibt es 180 angeschlossene Häuser, die keinen Verbrauch haben. Hier konnte in der Vergangenheit keine oder nur eine so geringe Abwassergebühr erhoben werden, dass dies niemals die Fixkosten deckt. Die anderen Bürger haben diese über ihre Gebühren mitfinanziert.

Warum wird die Größe des Wasserzählers und die Zählernummer mit angegeben?

Die Höhe der Grundgebühr ist abhängig von der Zählergröße.

Manche, gerade gewerbliche Einleiter, haben mehrere Wasserzähler. Wir liefern diese Information mit, dass die Grundgebühr dort richtig aufgeteilt werden kann. Für den Einfamilienhausbesitzer ist die Information weniger relevant.

Wie errechnet sich diese Niederschlagswassergebühr?

Wir haben seit 2023 die Flächen im gesamten Gemeindegebiet erfasst und bewertet. Hier hat jeder Grundstückseigentümer eine Zusammenfassung seiner abflusswirksamen Flächen erhalten.
Diesen ermittelten Wert finden Sie unter „Menge/Einheit“ hierbei handelt es sich um qm.
Pro qm werden 0,24€ erhoben. So errechnet sich die Niederschlagswassergebühr.
Sollte sich die Fläche aus mehreren Flurnummern zusammensetzen, so finden Sie dies auf der nächsten Seite unter „Verbrauchsermittlung“ dort ist jede Fläche einzeln aufgeführt. Die dazugehörigen Flurnummern finden Sie im Bescheid ganz ob in der grün markierten Zeile.

Wie errechnet sich die Nachzahlung / das Guthaben?

Die Nachzahlung / das Guthaben errechnet sich aus dem Wert der Zeile „Restforderung Abwasser 2025“ plus den Wert der Zeile „Forderung Niederschlagwasser 2025“.

Wie errechnet sich der zukünftige Abschlag?

Der Abschlag errechnet sich aus dem Wert der Zeile „Forderung Abwasser 2026“ plus den Wert der Zeile „Forderung Niederschlagswasser 2026“ geteilt durch 4, da wir 4 Vorauszahlungstermine haben.

Wann muss ich was bezahlen / Wann wird abgebucht?

Die Termine sind unter der Rubrik „Fälligkeiten“

Rückerstattungen für 2025:      10.02.

Nachzahlungen für 2025:          02.03.

Vorauszahlungen für 2026:       15.02.  15.05.  15.08.  15.11.

 

Wurden die Gebühren erhöht – und warum?

Wir haben in diesem, wie im letzten Jahr ca. 600.000 m³ Abwasser abgerechnet.

2024 waren das                                       4,20 x 605.000m³                      2.541.000 €

2025        Schmutzwasser                       3,84 x 601.000m³                      2.307.000 €
                Grundgebühr                                                                                219.500 €
                Niederschlagswassergebühr                                                      349.800 €
                Summe                                                                                       2.876.300 €

Differenz 2024 zu 2025                                                                                 335.300 €

Dieser Mehrertrag dient der Bildung einer Sonderrücklage nach Art. 8 KAG für die Finanzierung des Neubaus der Kläranlage über 4 Jahre. Für 2025 sind in der Gebührenkalkulation 341.984 € eingerechnet.

Diese Sonderrücklage wurde im Stadtrat beschlossen, um die nötige Umlage der Kosten für die Erneuerung der Kläranlage bereits ab 2025 anzusparen, auch wenn die Kläranlage erst 2028 fertiggestellt sein wird. Somit kann aus heutiger Sicht auf die Einführung eines Verbesserungsbeitrags verzichtet werden und zukünftige Gebührensteigerungen werden zum Teil abgefangen.

Diese Sonderrücklage ist eine Investition in die Zukunft.