Der Stadtrat besteht aus dem ersten Bürgermeister und den auf die Dauer von sechs Jahren gewählten ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern (Art. 31 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern).
In den Städten mit mehr als 10.000 bis zu 20.000 Einwohnern sind dies 24.
In der laufenden Wahlperiode (01.05.2020 bis 30.04.2026) verteilen sich diese 24 Sitze aufgrund der Ergebnisse der Kommunalwahlen vom 15. März 2020 wie folgt:
Geschäftsordnung des Stadtrats