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Veröffentlicht am 19.09.2013
Bedarfsermittlung
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.
Die Stadt Pegnitz hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte.
Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.
Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfs nach Hochgeschwindigkeitsinternet in den definierten Erschließungsgebieten.
Unternehmen die in dem definierten Erschließungsgebiet der Gemeinde ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet zu melden.
Hierfür haben wir ein Formular zum Download vorbereitet.
Einen Test zum Ermitteln der aktuellen Übertragungsrate finden Sie über nachfolgendem Link:
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www.schnelles-internet-in-bayern.de
Veröffentlicht am 11.03.2014
Ergebnis der Bedarfsermittlung
Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung der Stadt Pegnitz im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Ergebnis Bedarfsermittlung
Bedarfskarte
Veröffentlicht am 11.03.2014
Markterkundung – Anfrage
Markterkundungsverfahren der Stadt Pegnitz im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe – und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.
Eine Bedarfsermittlung der Stadt Pegnitz hat ergeben, dass zwei Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben - Bedarfsabfrage. Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt - Bedarfskarte. Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Die Stadt Pegnitz bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
• ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
• ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 17.04.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Veröffentlicht am 08.05.2014
Markterkundungsverfahren – Ergebnis
Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern; Ergebnisanalyse und Dokumentation der Markterkundung.
Die Anbieterabfrage bzw. Markterkundung im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 4.1.3 BbR wurde ab dem 14.03.2014 auf der Homepage der Stadt Pegnitz veröffentlicht. Gleichzeitig wurde auf dem zentralen Onlineportal
http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/foerderung/foerderfortschritt/
des Breitbandzentrums mittels Link auf die Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage hingewiesen. Weiter wurden die Netzbetreiber im Erschließungsgebiet individuell angeschrieben.
In der gesetzten Frist bis 17.04.2014 teilten zwei Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mit,
- dass er sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet teilweise anzubieten bzw.
- dass er zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet teilweise anbieten wird.
Nachdem weder aufgrund der Onlineabfrage noch aufgrund der individuellen Abfrage eine Ausbauerklärung für das gesamte Erschließungsgebiet von Netzbetreibern eingegangen ist, stellt die Gemeinde fest, dass die Markterkundung teilweise erfolglos geblieben ist. Die Bereiche des Erschließungsgebietes die eigenwirtschaftlich mit mindestens 25 Mbit´s im Downstream und mindestens 2 Mbit´s im Upstream versorgt werden sind in der Karte des Erschließungsgebiet eingezeichnet.
Veröffentlicht am 08.05.2014
Vorabregulierung – Ergebnis
Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern; Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken in „schwarzen Flecken“ der Grundversorgung.
Nach Nr. 4.1.3 BbR ist die Stadt Pegnitz in Gebieten, die „schwarze Flecken“ der Grundversorgung sind, verpflichtet, im Rahmen des Förderverfahrens:
1. zu analysieren und dokumentieren, dass die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s und Upload-Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln erreicht werden kann, und
2. nachzuweisen, dass im Rahmen der Markterkundung die im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber einzeln schriftlich zu ihren Ausbauplänen befragt worden sind und die danach für den Netzausbau/ die Netzmodernisierung getätigten und geplanten Investitionen für eine Bedarfsdeckung nicht ausreichen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.
Zu 1.: Dokumentation zum Vorhandensein weniger wettbewerbsverzerrender Mittel
Die Stadt Pegnitz kommt zu dem Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln möglich erscheint. Begründung: Die Gemeinde hat keine eigenen TK-Unternehmen oder Stadtwerke, welche die Versorgung günstiger sicherstellen könnten; auch existiert kein im örtlichen Umfeld tätiger Energieversorger, der eine TK-Versorgung betreibt.
Die Stadt Pegnitz hat zudem mit Schreiben vom 12.03.2014 eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt. Die Bundesnetzagentur hat folgende Stellungnahme abgegeben:
Stellungnahme der Bundesnetzagentur
Zu 2.: Dokumentation der nicht ausreichenden Investitionen von Netzbetreibern und hoher Marktzutrittsschranken.
Die Stadt Pegnitz ist nach dem Ergebnis der Bedarfsumfrage und der Markterkundung zu dem Schluss gekommen, dass die von den Netzbetreibern getätigten und geplanten Investitionen nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt. Begründung: Im Erschließungsgebiet befinden sich viele kleine Ortsteile. Die Entfernungen der einzelnen Ortsteile voneinander sind relativ groß und die Anzahl der Haushalte vergleichsweise gering. Dies ist offenbar die Ursache für die fehlende Rentabilität von Investitionen und führte dazu, dass für das gesamte Erschließungsgebiet kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.
Veröffentlicht am 08.05.2014
Auswahlverfahren Bekanntmachung
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Stadt Pegnitz definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Veröffentlicht am 06.11.2014
Auswahlentscheidung Breitbandausbau
Für den geplanten Breitbandausbau in der Stadt Pegnitz, haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zwei geeignete Unternehmen frist- und formgerecht beworben.
Beide Unternehmen wurden bis zum 09.09.2014 zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Zur Abgabefrist haben die Unternehmen ihr Angebot rechtzeitig vorgelegt.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 22.10.2014 beabsichtigt die Stadt Pegnitz einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Das bayerische Breitbandzentrum hat eine Plausibilitätskontrolle der Wirtschaftlichkeitslücke gemäß der Förderrichtlinie vorgenommen.
Die Bundesnetzagentur hat bereits zum Abschluss des Kooperationsvertrag zugestimmt.
Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Veröffentlicht am 25.11.2014
Stellungnahme der Stadt Pegnitz bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur
Wortlaut der Bestätigung der Freigabe des Kooperationsvertrags
Stellungnahme der Stadt Pegnitz
16.01.2015
Breitbandausbau in der Stadt
Im Januar 2016 sollen weitere 660 Haushalte an das "schnelle" Internet angeschlossen werden. Die Vertragsunterzeichnung mit dem Kooperationspartner Deutsche Telekom fand jetzt statt.
Lesen Sie hier den gesamten Artikel der Nordbayerischen Nachrichten.
02.02.2015
Fördermittel in Höhe von 18 Millionen Euro fließen an die Kommunen
Weitere 55 Gemeinden erhielten in Nürnberg aus der Hand von Staatsminister Dr. Markus Söder ihren Förderbescheid für die Breitbanderschließung. Damit fließen weitere 18 Millionen Euro an die Kommunen. Mit den heute übergebenen 55 Bescheiden können nun schon 191 Kommunen mit einer Gesamtfördersumme von gut 55 Millionen Euro vom geförderten Breitbandausbau profitieren. „Der Ausbau von schnellem Internet läuft in Bayern auf Hochtouren. Mit unserem in Deutschland einmaligen Förderprogramm bringen wir ganz Bayern an das schnelle Netz. Bayern vergibt deutschlandweit die meisten Fördermittel mit 1,5 Milliarden Euro bis 2018. Jede Gemeinde erhält eine Ausfahrt von der Datenautobahn“, stellte Söder bei der Übergabe der Förderbescheide am Montag (2.2.) fest.
Mit knapp 1.600 Kommunen befinden sich bereits 78 Prozent aller bayerischen Kommunen in dem neuen verbesserten Förderverfahren.
Für die Stadt Pegnitz nahmen 2. Bürgermeister Wolfgang Nierhoff (3. v. r.) und Abteilungsleiter Manfred Kohl (2. v. r.)den Förderbescheid entgegen.
Veröffentlicht am 05.03.2015
Verfahren 2
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Bekanntmachung Markterkundung
Karte Erschließungsgebiet 2
Veröffentlicht am 04.05.2015
Verfahren 2
Ergebnis der Markterkundung
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens
Karte zur Bekanntmachung des Auswahlverfahrens
Veröffentlicht am 02.07.2015