Bauleitplanverfahren
Aktuell
Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hainbronn/Biesselberg-West“, umfassend die Fl.Nrn. 436 und 437, Gemarkung Hainbronn, beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6, während der allgemeinen Dienststunden bzw. auf der Internetseite der Stadt Pegnitz unter www.pegnitz.de eingesehen werden.
Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lückenschluss Am Arzberg Süd“, umfassend die Fl.Nrn. 1304/2 und 1304/3 und Teilflächen Fl.Nrn. 656, 1288, 1304/1, 1324 und 1370, jeweils Gemarkung Hainbronn, beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6, während der allgemeinen Dienststunden bzw. auf der Internetseite der Stadt Pegnitz unter www.pegnitz.de eingesehen werden.