Wahlbekanntmachung
WAHLBEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
über die Eintragung für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
(Eintragungsfrist vom 14. Bis 27. Oktober 2021)
1.
Die Stadt Pegnitz bildet einen Eintragungsbezirk. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Eintragungsraum im Verwaltungsgebäude II, Hauptstraße 39, 91257 Pegnitz (barrierefrei), zu folgenden Öffnungszeiten:
Donnerstag, 14.10.2021, 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag, 15.10.2021, 08:00 – 12:00 Uhr
Montag, 18.10.2021, 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 20:00 Uhr
Dienstag, 19.10.2021, 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch, 20.10.2021, 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag, 21.10.2021, 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag, 22.10.2021, 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag, 23.10.2021, 10:00 – 12:00 Uhr
Montag, 25.10.2021, 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Dienstag, 26.10.2021, 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch, 27.10.2021, 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
2.
Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.
3.
Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
4.
Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.
5.
Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).
6.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration nach Art. 84 i.V.m. Art. 65 LWG, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 30 vom 30. Juli 2021:
Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 27. Juli 2021 Nr. A1-1365-1-20
I.
Am 24. Juni 2021 wurde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags beantragt.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem Zulassungsantrag stattgegeben und macht den Gegenstand des Volksbegehrens nach Art. 84 in Verbindung mit Art. 65 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes (LWG), § 88 Abs. 1 Nr. 1 der Landeswahlordnung (LWO) bekannt
II.
Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
III.
„Die unterzeichneten Stimmberechtigten begehren gemäß Art. 83 des Landeswahlgesetzes die Abberufung des Bayerischen Landtags.“
Die Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, dem 14. Oktober 2021, und endet am Mittwoch, dem 27. Oktober 2021 (Art. 65 Abs. 1, 3 Sätze 1 und 2 LWG). Während dieser Zeit halten die Gemeinden Eintragungslisten zum Eintrag der Unterzeichnungserklärungen bereit; die Antragsteller des Volksbegehrens haben die Eintragungslisten den Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden bis spätestens 29. September 2021 zuzuleiten (Art. 68 LWG, § 78 LWO). Die Gemeinden machen nach Empfang der Eintragungslisten bekannt, wann und wo Eintragungen für das Volksbegehren geleistet werden können (§ 79 Abs. 1 LWO). Die Eintragungslisten für das Volksbegehren werden in allen Gemeinden Bayerns aufgelegt.
Als Beauftragter des Volksbegehrens wurde Herr Joachim Layer (Anschrift: Starzell 29, 84432 Hohenpolding; Tel. 08084/5031266; E-Mail:j.layer@t-online.de),
als sein Stellvertreter Herr Karl Hilz (Anschrift: Zeitlerstr. 3, 80995 München; Tel. 089/1402591; E-Mail: karl.hilz@hilz-muenchen.de) benannt (Art. 63 Abs. 2 Satz 1 LWG).
Pegnitz, 16.09.2021
Wolfgang Nierhoff
Erster Bürgermeister