Lärmsanierung Ortsdurchfahrt Pegnitz u. Fahrbahnsanierung südwestlich Pegnitz
Die derzeitig laufenden Vorarbeiten im Zuge der o.g. Baumaßnahme lauf plangemäß seit dem 15.06.2020. Die Vorarbeiten sollen bis zum 31.07.2020 abgeschlossen sein. Ab den 03.08.2020 ist die Vollsperrung der Bundesstraße 2 zwischen den Admira-Kreisverkehr und der Einmündung nach Neudorf (einschließlich Knotenpunktsbereich) vorgesehen. Als Bauzeit sind 3 Wochen bis zum 22.08.2020 vorgegeben. (siehe Anlage 1: Übersichtslageplan)
In der ersten Woche der Vollsperrung (03.08. bis 08.08.2020) sollen die Hauptarbeiten in der Ortsdurchfahrt Pegnitz durchgeführt werden. In dieser Zeit steht die Bundesstraße 2 dem Verkehr nicht zur Verfügung. Eine entsprechende innerörtliche Umleitungsbeschilderung zur Erreichbarkeit der Anlieger wird entsprechend eingerichtet. (siehe Anlage 2)
Über diese Umleitung kann dann auch die Erschließung für die nördlich der Bundesstraße liegenden Flächen über die „Alte Poststraße“ bis zum OBI Baumarkt/Fa. Kotzbauer erfolgen.
Die südlich liegenden Flächen sind über die „Robert-Koch-Str./Sauerbruchstr./Lohestr./Ganghoferstr./Körnerweg/Wilhelm-Busch-Str. bis zur Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße nach Nemschenreuth (Veldensteiner Str.) zu erreichen. Zur Sicherstellung der Befahrbarkeit dieser innerörtlichen Erschließungsstraßen werden umfangreiche Parkverbotsschilder aufgestellt. Die Erschließung des Gewerbegebietes Brunnenäcker erfolgt über die Ganghoferstr. mit Ausnahme der konkreten Asphalteinbauarbeiten für jeweils mind. 3 h pro Schicht (Einbau von 2 Schichten, zeitlich voneinander getrennt). Über die konkreten Termine werden die betroffenen Gewerbetreibenden rechtzeitig von der Baufirma informiert. Nach Abschluss der Bauarbeiten (bis ca. 08.08.) werden in der Ortsdurchfahrt alle Verkehrsbeziehungen wieder möglich sein.
Die Bundesstraße 2 bleibt aber für den Gesamtverkehr im Außerortsbereich zwischen der Veldensteiner Str. und der Einmündung nach Neudorf voll gesperrt.
Die restlichen 2 Wochen Vollsperrung sind für diesen Bereich vorgesehen. Auch hier wird es nicht möglich sein, von der Bundesstraße 2 in das Gewerbegebiet Pegnitz/West einzufahren. Hierfür wird eine Ersatzanbindung über die Gemeindeverbindungsstraße Neudorf-Willenberg und einen bis dorthin zu ertüchtigenden öffentlichen Feld- u. Waldweg geschaffen.
Die offiziell ausgeschilderten Umleitungsstrecken sind von Norden her kommend über die Staatsstraße 2162 (Guyancourt Brücke/ Amag-Hilpert-Str/ Pf.-Dr.-Vogel-Str/ Hainbronn/ Michelfeld/B85) und in umgekehrter Richtung.
Der überörtliche Verkehr aus Richtung Süden im Bereich der Autobahn A9 wird über die Anschlußstelle Trockau nach Pegnitz umgeleitet bzw. aus Richtung Pottenstein (B470) über die B2/Bronn/Weidensees ab der Anschlussstelle Weidensees geführt.
Weitere innerörtliche Umfahrungsmöglichkeiten über die Kreisstraße BT41/Elbersberg/Willenberg/Willenreuth/Pegnitz stehen ebenfalls zur Verfügung, werden aber nicht für den normalen Umleitungsverkehr ausgeschildert. Ebenso steht die Verbindung über Horlach/Nemschreuth/Pegnitz für den ortskundigen Verkehrsteilnehmer zur Verfügung.
Für die während der Bauzeit auftretenden unvermeidlichen Verkehrsbehinderungen bittet das Staatliche Bauamt Bayreuth um Verständnis. Witterungsbedingt können sich zeitliche Verschiebungen ergeben.
Weitere Informationen unter www.bayerninfo.de
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