Geltende Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht von Geflügel

18. März 2021 : Aufstallungspflicht gilt für alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis, unabhängig davon, ob die Geflügelhaltung in einem Beobachtungs- oder Sperrgebiet liegt.
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Da es im Landkreis Bayreuth zu Missverständnissen über den Geltungsbereich der Aufstallungspflicht kam, finden Sie unter folgender Allgemeinverfügung nähere Informationen dazu.