
Meldung vom 18.03.2021 Aufstallungspflicht gilt für alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis, unabhängig davon, ob die Geflügelhaltung in einem Beobachtungs- oder Sperrgebiet liegt.
Da es im Landkreis Bayreuth zu Missverständnissen über den Geltungsbereich der Aufstallungspflicht kam, finden Sie unter folgender Allgemeinverfügung nähere Informationen dazu.
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