Bekanntmachung Abwasserwerk

03. März 2023 : Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Pegnitz durch die Stadt Pegnitz

Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Pegnitz durch die Stadt Pegnitz

Der Stadt Pegnitz wurde mit Bescheid vom 30.12.22, Az. FB -6323/21 die widerrufliche gehobene Erlaubnis zur Benutzung der Pegnitz durch Einleiten gesammelter Abwässer erteilt.

Zweck der Benutzung
Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des in der Kläranlage Pegnitz mechanisch-biologisch-chemisch behandelten Abwassers (Behebungsanlage mit anaerober Schlammstabilisierung/Faulung) in der Pegnitz.

Die Einleitung findet an folgender Stelle statt:

Bezeichnung der Einleitstelle    
Gemarkung    
Flurnummer    
Benutztes Gewässer
Kläranlage Pegnitz Hainbronn 1 Pegnitz (Flusskilometer 410)

Die für die beantragte Ausbaugröße zugrundegelegte BSB5-Fracht (roh) im Zulauf der Kläranlage beträgt 1.500 kg/d (entsprechend 25.000 EW60). Dies entspricht der Größenklasse 4 nach Anhang 1 zur Abwasserverordnung.

Plan
Diesem Bescheid liegen die Unterlagen und Pläne des Ing.-büros Baurconsult, Pegnitz „Erneuerung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis der Kläranlage Pegnitz“ vom 30.06.2021 inkl. diverser Ergänzungen bzw. Nachreichungen zugrunde. Die Planunterlagen sind mit dem Prüfvermerkt des Wasserwirtschaftsamtes Hof vom 21.12.2022 und dem Bescheidsvermerk des Landratsamtes Bayreuth vom 31.12.2022 versehen.

Dauer der Erlaubnis
Die Erlaubnis beginnt am 01.01.2022 und endet am 31.12.2042.

Der Bescheid vom 30.12.2022, Az. FB 43-6323/21 liegt gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG zusammen mit einer Ausfertigung der Erlaubnisunterlagen zwei Wochen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer Nr. D 1 zur Einsichtnahme aus. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Die Auslegungsfrist (zwei Wochen) beginnt am 03.03.2023 und endet mit Ablauf des 21.03.2023.

Die Bekanntmachung wird zusammen mit dem Bescheid auch unter www.pegnitz.de eingestellt. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Dokumente:
Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis LRA vom 30.12.22