Abkochgebot aufgehoben
- das Gebiet der Stadt Pegnitz mit allen Gemeindeteilen
- das Gebiet der Stadt Pottenstein mit den Gemeindeteilen Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Hohenmirsberg, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Rupprechtshöhe, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Vorderkleebach, Waidach, Wannberg, Weidenhüll (bei Elbersberg) und Weidenloh
- das Gebiet der Gemeinde Hummeltal mit den Gemeindeteilen Hinterkleebach und Muthmannsreuth
- den Ortsteil Weidlwang der Stadt Auerbach
Das Trinkwasser kann somit im Gebiet der gesamten Juragruppe wieder bedenkenlos ohne Abkochen auch für den Verzehr genutzt werden.
Zum Schutz der Bevölkerung wird, auch nach Anordnung des Gesundheitsamtes in Bayreuth, die Netzchlorung voraussichtlich noch bis nach den Feiertagen aufrechterhalten. Zur Wiederherstellung der Chlorfreiheit führt der Wasserversorger entsprechend in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt Bayreuth außerdem bereits weitere umfangreiche Maßnahmen durch.
Der Wasserversorger wird außerdem nach den Feiertagen über die Ursachen weiter aufklären und die Öffentlichkeit entsprechend informieren.
Alle Bürger im bisher vom Abkochgebot betroffenen Gebiet werden gebeten, auch ihre Nachbarn und insbesondere Personen, die sich möglicherweise nicht zuverlässig über die Presse informieren können, entsprechend zu unterrichten.