Abkochanordnung
Update: 20.12.2022: Aufhebung des Abkochgebotes in Sicht; Desinfektion vermutlich noch bis nach Weihnachten, wahrscheinlich noch bis nach Neujahr
Folgende Information der Juragruppe geben wir gerne weiter:
"Das vom Gesundheitsamt Bayreuth verfügte Abkochgebot für ausschließlich das südöstliche Versorgungsgebiet, das klar definiert und abgegrenzt ist, kann aufgrund der Anordnung des Gesundheitsamtes wieder aufgehoben werden, sobald an 12 Untersuchungspunkten im Trinkwasserversorgungsnetz Pegnitz, Teilen von Pottenstein, Teilen von Hummeltal und dem Ortsteil Weidelwang der Stadt Auerbach, Chlorwerte von 0,1 mg/l durch ein akkreditiertes Labor festgestellt wurden und in schriftlicher Form vorliegen.
Diese Untersuchungsreihe ist für Donnerstag, 22.12.2022 vorgesehen. Danach hoffen wir auf die Aufhebung des Abkochgebotes.
Das gesamte Personal des ZV Juragruppe arbeitet mit Hochdruck daran, das südöstliche Verteilnetz um Pegnitz herum wieder keimfrei zu bekommen, um es anschließend wieder chlorfrei betreiben zu können. Leider wird die Desinfektion vermutlich noch bis nach Weihnachten, wahrscheinlich noch bis nach Neujahr anhalten bzw. so weitergehen.
Oberstes Ziel der Juragruppe und des Gesundheitsamtes ist es, den Keim, der sehr wahrscheinlich über eine technische Störung am Brunnen Bronn in das Netz gelangte und dort jetzt sehr zäh und schwer zu entfernen ist, dauerhaft abgetötet zu bekommen."
Update: 15.12.2022: In Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Bayreuth und nach Vorliegen mehrerer Untersuchungsbefunde, die die Keimfreiheit bestätigen, wird für folgende Gebiete die Aufhebung der Abkochanordnung bekanntgegeben:
das Gebiet der Stadt Hollfeld mit den Gemeindeteilen Drosendorf a. d. Aufseß, Freienfels, Hollfeld, Neidenstein, Pilgerndorf, Schönfeld und Wohnsdorf
das Gebiet der Stadt Waischenfeld mit den Gemeindeteilen Eichenbirkig, Gösseldorf, Heroldsberg, Köttweinsdorf, Kugelau, Langenloh, Löhlitz, Nankendorf, Neusig, Saugendorf, Schönhof, Waischenfeld und Zeubach
das Gebiet der Gemeinde Plankenfels mit den Gemeindeteilen Eichenmühle, Kaupersberg, Meuschlitz, Neuwelt, Plankenfels, Plankenstein, Ringau, Schlotmühle und Schrenkersberg.
das Gebiet der Gemeinde Königsfeld mit den Gemeindeteilen Königsfeld, Kotzendorf und Voitmannsdorf
das Gebiet der Gemeinde Ahorntal mit den Gemeindeteilen Fuchshof, Klausstein, Oberailsfeld, Pfaffenberg 20, Pfaffenberg 22, Pfaffenberg 30, Rabenstein 34 und Schweinsmühle
den Ortsteil Moschendorf des Marktes Gößweinstein
Die Abkochanordnung gilt weiterhin für folgende Gebiete:
das Gebiet der Stadt Pegnitz mit allen Gemeindeteilen außer Trockau
das Gebiet der Stadt Pottenstein mit den Gemeindeteilen Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Hohenmirsberg, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Rupprechtshöhe, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Vorderkleebach, Waidach, Wannberg, Weidenhüll (bei Elbersberg) und Weidenloh
das Gebiet der Gemeinde Hummeltal mit den Gemeindeteilen Hinterkleebach und Muthmannsreuth
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führt der Wasserversorger in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt Bayreuth bereits weitere umfangreiche Maßnahmen durch. Die Zielsetzung dieser Maßnahmen ist, dass auch zeitnah das Abkochangebot für das restliche betroffene Gebiet aufgehoben werden kann.
Meldung vom 12.12.2022:
Im Bereich der Trinkwasserversorgung Pegnitz wurden Keime nachgewiesen. Es handelt sich um das Bakterium Pseudomonas aeruginosa. Das Gesundheitsamt Bayreuth hat in Rücksprache mit dem Wasserversorger, dem Zweckverband Juragruppe, die Chlorung des belasteten Trinkwassers angeordnet. Um Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung auszuschließen, werden die Bürger vorsorglich aufgefordert, das Wasser bis auf Weiteres zehn Minuten lang abzukochen, sofern es zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet werden soll.
Weitere Information erhalten Sie bei der Juragruppe unter 09241/ 976-0 oder info@juragruppe.de